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1. Juni 2022
Rechtsschutz
1. Juni 2022

Haftpflichtversicherung

Brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?
Ja, an einer Haftpflichtversicherung führt kein Weg vorbei. Sie ist die Grundlage eines jeden Absicherungskonzeptes. Der Grund ist simpel: Ein Unglück kann jedem passieren. Und wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss auch dafür haften. Die Privathaftpflicht-versicherung steht an Ihrer Seite, damit aus einem kleinen Unglück kein großer finanzieller Schaden entsteht.
Denn selbst kleinere Schäden ärgern ja bereits das Portemonnaie. Bei Personenschäden können mitunter Summen entstehen, für die man ein Leben lang aufkommen muss.
Daher hat die AWT in diesem Bereich für jeden etwas Passendes im Angebot, egal welchen Familienstand oder welchen Alters.
Was bedeutet die Forderungsausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung sichert Schadensersatzansprüche der versicherten Personen ab, die von einem Schädiger nicht ersetzt werden können. Dieser hat entweder keine Haftpflicht oder verfügt nicht über genügend Vermögen, da es sich hierbei um hohe Schadenzahlungen handelt.
Bin ich versichert, wenn ich einem Bekannten beim Umzug helfe und mir etwas kaputt geht?
Ja, Umzugsschäden sind über die Gefälligkeitsschäden abgesichert. Beispiel: Ein Freund ruft an und fragt, ob Sie ihm kurz helfen könnten, seinen neu erworbenen Fernseher in die Wohnung zu tragen. Auf der Treppe rutscht Ihnen dieser Gerät plötzlich aus der Hand. Ein Fall für die Haftpflicht!
Sind kleine Kinder (0-7 Jahre) immer mitversichert? Warum benötige ich die Klausel Schäden durch deliktunfähige Kinder?
Ja, wir leisten auch Schadensersatz für deliktunfähige Kinder. Beispiel: Sie sind mit ihrem 4-jährigem Sohn unterwegs, er hebt einen Stock auf und spielt damit. Sie sind kurz abgelenkt und passen nicht auf, währenddessen er aus Versehen mit dem Stock den Lack des Autos ihres Nachbarn zerkratzt. Laut Gesetz müsste hier kein Schadensersatz gezahlt werden, da es sich um deliktunfähige Kinder handelt. Aber dennoch kann es so schnell zu einer unangenehmen Situation kommen, für die wir Abhilfe schaffen.
Muss ich meinen Hund oder mein Pferd versichern? Kann ich die Reitbeteiligung ebenfalls absichern?
Ja, eine Hundehalterversicherung ist in Berlin Pflicht. Auch „gefährliche“ Hunde können dabei versichert werden, Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Hundeverein. Denn Sie haften, als Halter eines Tieres, für die von Ihrem Tier verursachten Schäden an Dritten. Die Reitbeteiligung ist bei uns beitragsfrei mitversichert, sowie die Ansprüche Dritter gegen die reitbeteiligte Person. Für den berechtigten Schadensersatzanspruch von Ihrer Reitbeteiligung gegen Sie haftet die DEVK.
Kann ich mich als Bootbesitzer gegen Unfälle absichern?
Ja, auch das ist möglich und nötig. Sie als Besitzer eines Bootes haften durch den Besitz, den Gebrauch, das Führen und Halten eines Bootes für Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten.
Besteht die Möglichkeit, sich gegen Schlüsselverlust absichern?
Ja, egal ob privat überlassene Schlüssel oder beruflich genutzte Schlüssel, wir finden eine passende Absicherung für Sie! Denn sobald ein Schlüssel verloren ist, kommt Panik auf. Die Kosten für z.B. eine Schließanlage können enorm hoch werden. Gut, wenn man dafür eine passende Absicherung und einen starken Partner an seiner Seite hat. Auch für eine anteilige Kostenübernahme des Schlüsseldienstes kommen wir auf.
Benötige ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn ich ein Haus oder ein Grundstück habe?
Ja, Sie als Haus- und Grundbesitzer (Mieter, Pächter, Nießbraucher, Eigentümer) eines Hauses/Grundstücks haben bestimmte Verpflichtungen, wie z.B. die bauliche Instandhaltungs-, Streu- und Verkehrssicherungspflicht. Wird ein Dritter durch Nichteinhaltung dieser Pflichten verletzt, haften Sie als Besitzer.
Ich habe einen Tank in meinem Keller, kann ich mich finanziell gegen das Auslaufen der Substanzen schützen?
Ja, gegen diese Gefahr können Sie sich bei der DEVK mit der Gewässerschadenhaftpflicht-versicherung absichern. Denn als Besitzer einer Tankanlage mit wassergefährlichen Stoffen haften Sie unbegrenzt und unabhängig vom eigenen Verschulden für die Schäden an Dritte (Wasserhaftungsgesetz). Beispiel: Eine Ratte knabbert einen Bestandteil Ihres Öltanks im Keller an, dadurch gelangen schädliche Substanzen ins Erdreich. Das Land Berlin, als Dritter, stellt einen hohen Schadensersatzanspruch gegen Sie. Und genau hierfür sind wir als Ihr Partner da.
Muss ich auch beim Hausbau eine Haftpflicht bedenken?
Ja, Bauherren sind diversen Gefahren ausgesetzt. Diese fangen schon mit der Beauftragung der Unternehmen an. Sie als Bauherr haben die Planung, die Bauleitung und die Ausführung Ihres Bauvorhabens an Dritte übergeben?
Dann haften Sie unbegrenzt, wenn bestimmte Pflichten (z.B. Überwachungs- und Verkehrssicherungspflicht) nicht nachgekommen werden oder jemand Drittes auf der Baustelle zu Schaden kommt. Die DEVK bietet hierfür passenden Schutz mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung an.
Ist eine Diensthaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll?
Ja, so Sichern Sie sich auch am Arbeitsplatz ab. Die Dienst- und Berufshaftpflicht-versicherung ist vor allem für Beamte, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Mitarbeiter in der Verkehrsbranche von Vorteil. Auch am Arbeitsplatz können ungewollte Fehler unterlaufen, die finanzielle Folgen gegenüber Dritten verursachen.
Das können z.B. verschiedene Regressansprüche vom Dienstherrn, Verlust der dienstlichen Schlüssel oder weiteres sein.
Kann ich meine Mitarbeiter, meine Firma und mich als Firmeninhaber schützen?
Ja, die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie als Firmeninhaber, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten durch Schadenersatzansprüche Dritter. Beispiel: Sie besitzen einen Friseursalon und eine Ihrer Mitarbeiter/innen schüttet versehentlich Haarfarbe auf die Bluse der Kundin. Die Kundin stellt Schadensersatzansprüche gegen Sie, wofür Sie als Firmeninhaber aufkommen müssen.
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