
Trotz Unfall an Geld: den Schmerz bezahlt bekommen
21. März 2022
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Krass, Reh auf der Straße

Jeden Tag aufs Neue steht man morgens auf, macht sich fertig und fährt zur Arbeit. Im Auto eingestiegen bewundert man die Morgendämmerung und fährt los. Doch dann kommt alles anders als erhofft
Die Autobahn ist gesperrt, also bleibt nichts anderes übrig als die Landstraße zu nehmen. Die morgendliche Radioshow läuft im Hintergrund und warnt vor dem Nebel. Einen kurzen Augenblick nicht aufgepasst und schon gab es einen lauten Knall. Sie steigen aus dem Auto aus und sehen nur wie ein Reh regungslos vor der Motorhaube Ihres Autos liegt. Das Auto ist sichtlich beschädigt, doch was nun?!
Wildschäden sind keine Seltenheit und auch nicht ungefährlich. Leider kommt es immer häufiger zu Wildunfällen auf Landstraßen oder in Waldgebieten. Ein Unfall mit Haarwild oder Tieren aller Art lässt sich oftmals gar nicht verhindern. Schon in der Fahrschule lernt man, dass es meist noch gefährlicher wird, wenn man versucht auszuweichen. Auch wenn es zu einem Zusammenstoß kommt, sind Sie nicht allein.
Mittlerweile versichern viele Versicherungsunternehmen den Zusammenstoß mit Tieren aller Art (Hund, Katze, Kuh.) und beschränken sich hier nicht nur auf das Haarwild.
Beim Abschluss einer KFZ-Versicherung werden Sie immer von den Beratern gefragt, welchen Versicherungsschutz Sie wünschen. Das heißt, wünschen Sie lediglich die KFZ-Haftpflichtversicherung oder auch eine Teil- und Vollkaskoversicherung.
Nun stellt man sich nur noch die Frage, ob die Versicherung alles zahlt oder ich auch Eigenleistungen habe. Bei den freiwilligen Kaskoversicherungen wird meist ein Selbstbehalt des Kunden vereinbart. Das bedeutet: Sie haben eine Teilkaskoversicherung mit 150€ Selbstbeteiligung, wird diese im Schadensfall von der Summe abgezogen.
Schadensumme: 600€, Selbstbehalt: 150€, Auszahlbetrag: 450€
Gut zu wissen:
Haben Sie Ihr Auto geparkt und es kommt zu einem Zusammenstoß mit einem Tier, greift hier nicht die Teilkaskoversicherung.