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Autoverkauf mit Probefahrt

Sie wollen sich ein neues Auto zulegen oder einfach Ihr altes Fahrzeug verkaufen. Ein Käufer zeigt sichtlich Interesse und möchte Ihr Auto kaufen, aber vorher eine Probefahrt vereinbaren. Die Fragen sind klar: „Was muss ich beachten und was muss ich meiner Versicherung mitteilen?“

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, empfiehlt sich in jedem Fall einen Kaufvertrag aufzusetzen, egal ob an eine Privatperson oder einen Händler. Kaufverträge finden Sie einfach und schnell in Blanko-Form im Internet. Ein einfacher Klick, ausdrucken, ausfüllen und an uns via Post oder Mail schicken oder in der Agentur abgeben. Ihre KFZ-Versicherung wird auf den Tag des Verkaufes abgerechnet und Sie erhalten zu viel gezahltes Geld zurück. Auch die KFZ-Steuer müssen Sie, sobald das Auto abgemeldet ist, nicht mehr zahlen. Doch das Einreichen des Kaufvertrags ist kein muss, denn sobald das Auto abgemeldet wird, informiert uns die zuständige Zulassungsbehörde.

Der Käufer möchte erstmals eine Probefahrt mit dem Auto machen, um sich zu vergewissern, dass alles im Top-Zustand ist. In diesem Fall können Sie den Käufer für einen Tag in Ihren Versicherungsvertrag kostenlos miteinschließen. Achtung, bei einem Unfall leistet Ihre Versicherung.

Doch aufgepasst, auch nach dem Verkauf durch einen Kaufvertrag lauern Hindernisse. Sie haben Ihr Auto verkauft und überlassen dem Käufer Ihre Kennzeichen für die Überführung, steht der Versicherer trotz Kaufvertrag in einer gewissen Nachhaftung. Dies ist laut dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgesetzt. Das heißt baut der Käufer einen Unfall mit Ihren Kennzeichen, muss Ihre Versicherung leisten.

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