Hier gibt es eine klare und unkomplizierte Antwort: Ja, ab Umzugsbeginn sind beide Wohnungen und somit auch der Hausrat für maximal 2 Monate vorübergehend mitversichert. Ist die Frist verstrichen, gilt nur noch in der neuen Wohnung Schutz. Wichtig ist es, den Umzug früh genug bei der Versicherung zu melden. Die Versicherungssumme wird i.d.R. anhand der Quadratmeterzahl der Wohnung bemessen.
Ziehen Sie in eine größere Wohnung muss dies in Form einer Beitragsanpassung angepasst werden, damit keine Unterversicherung entsteht. Melden Sie dies nicht, kann es durch die Unterversicherung passieren, dass Sie im Schadenfall nur anteilige Leistung erhalten.
Kommt es zu einer Preiserhöhung bei denselben Leistungen und gleichen Beitragssatz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.