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19. Januar 2026Schmerzensgeld in der Unfallversicherung – was Versicherte wissen sollten
Zahlt meine Unfallversicherung bei der DEVK Schmerzensgeld nach einem Unfall?
– diese Frage stellen sich viele Versicherte nach einem Unfall. Ob im Haushalt, beim Sport oder in der Freizeit: Ein Unfall bringt oft Schmerzen, finanzielle Belastungen und langfristige Einschränkungen mit sich.
Doch zahlt die private Unfallversicherung der DEVK wirklich Schmerzensgeld?
In diesem ausführlichen Blogbeitrag erklären wir verständlich und transparent:
- was genau unter „Schmerzensgeld“ zu verstehen ist
- wann die DEVK Unfallversicherung Schmerzensgeld zahlt
- in welchem Tarif diese Leistung enthalten ist
Warum ist das DEVK-Schmerzensgeld ein echter Vorteil?
- Zahlung unabhängig von einem Unfallverursacher (sofern vorhanden)
- schnelle finanzielle Hilfe nach einem Unfall
- den Alltag nach einem Unfall erleichtern
Was bedeutet Schmerzensgeld eigentlich?
Im klassischen juristischen Sinn ist Schmerzensgeld eine Entschädigung für immaterielle Schäden wie:
körperliche Schmerzen
seelisches Leid
Beeinträchtigungen der Lebensqualität
Dieses Schmerzensgeld wird normalerweise von einem Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung gezahlt, etwa nach einem Verkehrsunfall.
👉 Private Unfallversicherungen zahlen in der Regel kein gesetzliches Schmerzensgeld.
Die DEVK geht hier jedoch einen Schritt weiter.
Zahlt die DEVK Unfallversicherung Schmerzensgeld?
Ja – die DEVK zahlt Schmerzensgeld als vertragliche Zusatzleistung.
Wichtig zu wissen:
👉 Es handelt sich nicht um gesetzliches Schmerzensgeld, sondern um eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung.
Das bedeutet:
keine Schuldfrage
kein Unfallverursacher nötig
Leistung richtet sich allein nach dem DEVK-Tarif
Wann zahlt die DEVK Schmerzensgeld?
Die DEVK Unfallversicherung zahlt Schmerzensgeld nicht pauschal bei jedem Unfall, sondern bei bestimmten, klar definierten Verletzungen. Entscheidend ist, dass es sich um eine versicherte Unfallfolge handelt und der entsprechende Tarif (Komfort oder Premium) abgeschlossen wurde.
Typische Fälle, in denen eine Schmerzensgeldzahlung möglich ist, sind unter anderem:
Knochenbrüche, zum Beispiel ein gebrochener Arm oder ein Bein
schwere Prellungen und Quetschungen, die mit starken Schmerzen und längerer Beeinträchtigung verbunden sind
Verbrennungen, die eine medizinische Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen
Die Höhe der Zahlung wird dabei nicht individuell ausgehandelt, sondern richtet sich nach einer internen Schmerzensgeldtabelle der DEVK. In dieser Tabelle sind bestimmte Verletzungen festen Leistungen zugeordnet. So ist für Versicherte von Anfang an transparent geregelt, wann und in welcher Größenordnung eine Zahlung erfolgt.
Wie sieht Schmerzensgeld in der Unfallversicherung DEVK konkret aus?
Die DEVK unterscheidet zwei Varianten, je nachdem, wie der Vertrag aufgebaut ist:
Schmerzensgeld bei Invaliditätsleistung (bei einer finanziellen Leistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen nach einem Unfall)
Wenn eine Invaliditätsgrundsumme vereinbart ist (Stand Januar 2026):
Komfort-Tarif:
Schmerzensgeld bis 1 % der InvaliditätsgrundsummePremium-Tarif:
Schmerzensgeld bis 3 % der Invaliditätsgrundsumme
Beispiele anhand der Schmerzensgeldtabelle
Knochenbrüche
Schulter-, Ellenbogen-, Hüft-, Kniegelenk – 80 %
Komfort:
1.000 € × 80 % = 800 €Premium:
3.000 € × 80 % = 2.400 €
Hals-, Brust-, Lendenwirbelsäule – 60 %
Komfort:
1.000 € × 60 % = 600 €Premium:
3.000 € × 60 % = 1.800 €
Finger / mehrere Finger, Zehen – 10 %
Komfort:
1.000 € × 10 % = 100 €Premium:
3.000 € × 10 % = 300 €
Warum die Invaliditätsleistung meist deutlich wichtiger ist
So verständlich der Wunsch nach Schmerzensgeld ist:
In der Praxis zeigt sich, dass dauerhafte Unfallfolgen die größte finanzielle Belastung darstellen. Die Invaliditätsleistung ist der Kern jeder privaten Unfallversicherung. Sie greift dann, wenn nach einem Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Einschränkungen zurückbleiben.
✔ Schmerzensgeld: sinnvoller Zusatz bei bestimmten Verletzungen
✔ Invaliditätsleistung: unverzichtbar für echte finanzielle Sicherheit
Kosten für barrierefreie Umbauten, Therapien, Hilfsmittel oder Einkommensverluste lassen sich nur mit einer ausreichend hohen Invaliditätsleistung auffangen.

