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Elementarschäden: Wann zahlt die Versicherung bei Überschwemmung, Starkregen & Rückstau?

Extreme Wetterereignisse nehmen spürbar zu. Doch viele Eigentümer und Mieter wissen nicht, dass Elementarschäden weder in der Wohngebäudeversicherung noch in der Hausratversicherung automatisch mitversichert sind.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Was sind Elementarschäden?
  • Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Überschwemmung?
  • Zahlt die Hausratversicherung bei Starkregen?
  • Was gilt bei Rückstau?
  • Wann ist eine Elementarversicherung sinnvoll?

Elementarschutz- die wichtigsten Vorteile auf einen Blick

  • Schutz vor hohen Sanierungs- und Wiederaufbaukosten
  • Absicherung bei Überschwemmung und Starkregen
  • Schutz bei Rückstau aus dem Kanal
  • Finanzielle Sicherheit bei Naturereignissen
  • Ergänzbar für Gebäude und Hausrat
  • Schutz vor existenzbedrohenden Schäden

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturereignisse verursacht werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Überschwemmung durch Starkregen
  • Hochwasser
  • Rückstau aus dem Kanal
  • Erdrutsch oder Erdsenkung
  •  Erdbeben
  • Schneedruck
  •  Lawinen

Wichtig: Sturm und Hagel gehören nicht zu den Elementarschäden. Diese Gefahren sind in der Regel bereits Bestandteil einer normalen Wohngebäude- oder Hausratversicherung.

Zahlt die Wohngebäude-Versicherung bei Überschwemmung?

Kurzantwort: Nein – nur mit zusätzlichem Elementarschutz.

Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt üblicherweise folgende Gefahren ab:

  • Feuer
  •  Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau sind nur versichert, wenn eine Elementarversicherung als Zusatzbaustein vereinbart wurde.

Versichert sind dann unter anderem:

• Schäden am Mauerwerk
• beschädigter Estrich
• zerstörte Heizungsanlagen
• fest verbaute Küchen
• Aufräum- und Abbruchkosten
• Mietausfall bei Unbewohnbarkeit


Zahlt die Hausratversicherung bei Starkregen?

Auch hier gilt: Nur mit eingeschlossenem Elementarbaustein.

Die Hausratversicherung schützt alles Bewegliche im Haushalt, zum Beispiel:

  • Möbel
  •  Elektrogeräte
  •  Kleidung
  • Teppiche
  • Hausrat im Keller
  • persönliche Gegenstände

Wird der Keller nach Starkregen überflutet und Möbel oder Waschmaschine werden beschädigt, greift die Hausratversicherung nur mit Elementarschutz.

Wann zahlt die Versicherung bei Rückstau?

Ein besonders häufiger Fall ist der Rückstau aus dem Kanal.

Dabei drückt Wasser aus der Kanalisation zurück ins Gebäude – häufig über Bodenabläufe oder Toiletten.

Damit die Versicherung zahlt, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Elementarversicherung ist vereinbart
  • Eine funktionierende Rückstausicherung ist vorhanden
  • Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird berücksichtigt

Ohne Elementarbaustein besteht kein Versicherungsschutz.

Fazit: Ist eine Elementarversicherung sinnvoll?

Für viele Eigentümer und Mieter lautet die Antwort heute klar: Ja.

Denn ohne Elementarbaustein besteht kein Schutz bei:

  • Überschwemmung
  •  Starkregen
  • Rückstau
  • Hochwasser

Wichtig ist die Kombination aus:

🏠 Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung
🛋 Elementarschutz in der Hausratversicherung