Man selbst verlässt sich oft auf die gesetzliche Krankenkasse und geht davon aus, dass diese ja für Kosten bei Krankheit für einen da ist. Doch stimmt das so auch?!
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) kommt außerhalb der EU nur begrenzt bis gar nicht für Krankheitskosten auf. In den meisten Mitgliedsstaaten der EU, besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, was der GKV ermöglicht, viele Kosten für Sie zu decken. Doch Vorsicht: Auch hier hat man oft Eigenkosten zu tragen, denn viele Ärzte akzeptieren nur Privatpatienten und stufen Sie so auch ein. Das heißt für eine selbst: Vorkasse und nur einen begrenzten Anteil für die Grundversorgung der GKV wiederbekommen.
Leider tappen viele auch außerhalb der EU in diese „Falle“ und verlassen sich immer wieder auf die Absicherung durch die GKV. Fahren, ohne sich vorher zu erkundigen, ins Ausland und müssen plötzlich zum Arzt. Gehen in Vorkasse und reichen danach die Rechnung ein und bleiben auf den Kosten sitzen. Abgesehen von dem Stress können hier hohe Kosten entstehen. Deshalb ist es immer ratsam vor Reisebeginn eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese schützt Sie vor solchen Fällen bei Auslandsaufenthalten außerhalb Deutschlands.
Gut zu wissen: Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt auch Leistungen wie zum Beispiel den Rücktransport nach Deutschland ab.