Doch was mach ich eigentlich, wenn es zu einem Sach- oder Personenschaden auf der Piste kommt?
Die Privathaftpflichtversicherung deckt nicht nur mögliche Verletzungen anderer Personen, sondern auch Sachschäden, die auf der Piste verursacht werden. Dies kann Schäden an Ausrüstung, Skiliften oder anderen Einrichtungen umfassen. Der Schutz stellt sicher, dass die finanzielle Verantwortung eines Unfalls nicht allein auf den Schultern des Verantwortlichen lastet. WICHTIG! Seit Januar 2022 ist es Pflicht, eine gültige Privathaftpflichtversicherung vorweisen zu können, wenn Sie in Italien und Südtirol auf die Piste gehen möchten. Bei keinem nachweisbaren Versicherungsschutz drohen Bußgelder in Höhe von 100 bis 150€. Denken Sie hierbei auch an Ihre Familienmitglieder, die in der Haftpflichtversicherung miteingeschlossen werden müssen!Denken Sie auch an sich!
Die Haftpflichtversicherung deckt zwar die Schäden gegenüber Dritten ab, jedoch nicht, wenn Sie der Geschädigte nach einem Unfall sind. Wie sichere ich mich in diesem Fall ab? Die Unfallversicherung, welche Rund um die Uhr und weltweit gilt, deckt u.a. die Geldleistung bei einer dauerhaften körperlichen Einschränkung (Invalidität), Sofortleistung bei Schwerverletzung, Schmerzensgeld, Such-, Rettungs- und Bergungskosten und noch viele weiteren Leistungen im Falle eines Unfalls ab.