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Steueränderungen 2026:
Mehr Pendler-Pauschale & Co.

Bahnservice & Finanzen 2026 – Das solltest du als Bahn-Mitarbeiter wissen

  • 38 Cent Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer – mehr Steuervorteile für deinen Arbeitsweg
  • Jobticket & Deutschlandticket günstiger nutzen dank Arbeitgeber-Zuschuss
  • BahnCard & Fahrvergünstigungen clever kombinieren – oft komplett steuerfrei

Mehr Geld zurück:

 Pendlerpauschale & Steuer-Tipps 2026

Das neue Jahr hat begonnen und für dich als Bahn-Mitarbeiter*in gibt es einige wichtige Neuigkeiten. Ob es um steuerliche Änderungen, Vorteile wie Jobtickets und BahnCards oder aktuelle Tarifentwicklungen geht – wir bringen dich auf den neuesten Stand. 

Hier die wichtigsten Neuerungen 

im Überblick:

Höhere Pendlerpauschale

Ab dem 1. Januar 2026 kannst du für den Weg zur Arbeit 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten ansetzen

Gewerkschaftsbeiträge extra absetzbar

Bist du Mitglied bei EVG oder GDL? Gut für dich, denn ab 2026 darfst du deine gezahlten Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € steuerlich abziehen

Höheres steuerfreies Einkommen

Der Grundfreibetrag wurde ebenfalls angehoben und liegt 2026 bei 12.348 € im Jahr. Bis zu diesem Einkommen zahlst du keine Einkommensteuer.

Deutschlandticket-Preiserhöhung

Vielleicht hast du es schon gehört – das bundesweite Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 nun 63 € pro Monat (zuvor 58 €)

Unser Team für Bahnmitarbeiter

Persönliche Beratung auf Augenhöhe ist für uns mehr als ein Versprechen – sie ist Teil unserer DNA. Unsere Beraterinnen und Berater wissen nicht nur, wie betriebliche Rente funktioniert, sondern vor allem, was sie für dich als Bahnmitarbeiter bedeutet. Viele von ihnen kommen selbst aus der Bahnwelt. Manche sind auch auf anderem Wege eng mit ihr verbunden. Sie verstehen deinen Arbeitsalltag und sprechen deine Sprache. Wir finden das wichtig! Denn wer versteht dich sonst genauso gut? Richtig! Keiner!

Ganz gleich, ob du Fragen zur Auszahlungsvariante, zu den steuerlichen Vorteilen oder zur optimalen Gestaltung deiner Betriebsrente DB hast – wir nehmen uns Zeit für dich. Verlässlich, kompetent und kollegial.

Service-Hotline

 

Service-Hotline

 
Als Bahnversicherer – eine Agentur im DEVK-Verbund – beraten wir Bahnmitarbeiter zu passenden Lösungen rund um DBplus und andere Formen der Altersvorsorge. Unsere Spezialisierung ermöglicht attraktive Sonderkonditionen für Beschäftigte der Deutschen Bahn.
Die DEVK ist die betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn, wir vertreten die DEVK als DBplus-Partner. Unsere DBplus-zertifizierten Berater sind im DEVK-Verbund bestens mit den speziellen Anforderungen und Möglichkeiten für Bahnmitarbeiter vertraut.
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Jobticket & Deutschlandticket:

Günstiger pendeln als Bahn-Mitarbeiter

Mobil zur Arbeit und das möglichst günstig – hierfür gibt’s weiterhin das Jobticket bzw. Deutschlandticket, mit einigen Verbesserungen im Detail. Falls dein Arbeitgeber (also die Deutsche Bahn oder eine Tochter) ein Deutschlandticket Jobticket anbietet, solltest du es dir nicht entgehen lassen:

  • Preisvorteil durch Arbeitgeber-Zuschuss: Unternehmen, die ihren Beschäftigten mindestens 25 % Zuschuss zum Ticket geben, bekommen vom Bund einen 5 % Rabatt auf den Ticketpreis. Seit 2026 kostet das Deutschlandticket offiziell 63 € – mit Rabatt sind es 59,85 €. Wenn dein Arbeitgeber also 25 % (15,75 €) übernimmt, zahlst du selbst nur noch maximal 44,10 € im Monat. Viele Firmen (auch die DB selbst) nutzen dieses Modell, sodass du als Mitarbeiter*in das Ticket deutlich unter dem Normalpreis bekommst.

  • Steuerfreie Vorteile: Der Zuschuss deines Arbeitgebers zum Jobticket ist steuer- und sozialversicherungsfrei – solange er zusätzlich zum regulären Lohn gezahlt wird (also kein Gehaltsverzicht) und maximal in Höhe des Ticketpreises liegt. Wichtig zu wissen: Ein steuerfrei gezahltes Jobticket mindert allerdings deine absetzbare Entfernungspauschale. Das Finanzamt zieht die gesponserten Beträge nämlich von deinen Werbungskosten ab. Alternativ kann der Arbeitgeber den Ticketzuschuss pauschal mit 25 % versteuern; dann bleibt er für dich trotzdem steuerfrei ohne deine Pendlerpauschale zu kürzen. Viele Arbeitgeber wählen diese Variante, damit du steuerlich kein Minus hast – frag ruhig nach, wie es bei euch gehandhabt wird.

  • Volle Flexibilität: Mit dem Deutschlandticket fährst du nicht nur zur Arbeit, sondern 365 Tage im Jahr im ganzen Nahverkehr, auch in der Freizeit oder am Wochenende. Ein Dienst-/Werksausweis genügt oft nicht für Bus und U-Bahn; das Jobticket aber schon. Falls du ohnehin viel ÖPNV nutzt, ist das Ticket ein echtes Schnäppchen – erst recht mit Arbeitgeberrabatt. Und solltest du die Bahn eher selten brauchen (z. B. wegen Homeoffice), kannst du das Abo monatlich kündigen oder pausieren. Total flexibel!

Tarifrunde 2025/26: 

Mehr Geld und langfristige Sicherheit

6,5 % mehr Geld

– verteilt über knapp drei Jahre. Konkret steigen die Tabellenlöhne um 2 % zum Juli 2025, um weitere 2,5 % zum Juli 2026 und es gibt nochmals 2 % als jährliche Einmalzahlung im Dezember 2027

Lange Laufzeit & Job-Sicherheit

Der neue Tarifvertrag läuft über 33 Monate (bis 31. Dezember 2027). In dieser Zeit gilt ein Kündigungsschutz – die DB verzichtet also auf betriebsbedingte Kündigungen

Modernisierung & Extras

Im Paket wurden auch Verbesserungen der Arbeitszeitregelungen vereinbart, um Schichtarbeit attraktiver zu gestalten und mehr Personal zu gewinnen

Steuererklärung 2025: Hol dir zurück, was dir zusteht

Neues Jahr, alte Pflicht:

Die Steuererklärung für 2025 steht an. Viele von uns sind zwar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben (etwa wenn man nur ein Gehalt hat, Steuerklasse I, keine Nebeneinkünfte etc.). Aber es lohnt sich oft trotzdem! Gerade als Bahn-Mitarbeiter*in hast du einige Ausgaben und Pauschalen, die zu einer schönen Steuererstattung führen können. Hier ein paar Tipps, woran du denken solltest:

  • Frist nicht verpassen: Wenn du für 2025 eine Erklärung abgeben musst (oder freiwillig abgeben möchtest), hast du Zeit bis zum 31. Juli 2026 dafür. Diese allgemeine Frist gilt für Pflichtveranlagte. Bist du freiwillig dran, kannst du dir sogar bis Ende 2029 Zeit lassen – aber warum so lange warten, wenn ggf. Geld zurückkommt?  Falls du einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater einspannst, verlängert sich die Frist in der Regel (für 2025er Fälle voraussichtlich bis Ende Februar 2027). Am besten markierst du dir den 31. Juli aber rot im Kalender, um auf der sicheren Seite zu sein.

  • Fahrkosten und Mobilität: Setze unbedingt deine Entfernungspauschale an – dank 38 Cent/km ab dem ersten km für 2025 (ab 2026) ist das ein dicker Posten. Selbst wenn du ein Jobticket steuerfrei bekommen hast, kannst du die übrigen Kilometer oder Tage absetzen, die nicht vom Arbeitgeber bezuschusst waren. Auch Dienstreisen gehören in die Erklärung, falls du welche selbst bezahlt hast (z. B. mit dem eigenen Pkw gefahren bist – dann gibt’s 30 Cent/km als Reisekosten, oder höhere Pauschalen bei Auswärtstätigkeiten).

  • Arbeitsmittel & Berufsbedarf: Hast du dienstlich etwas selbst angeschafft? Etwa Fachliteratur (vielleicht Bücher zu Bahn-Technik oder Vorschriften), Arbeitskleidung (z. B. Sicherheitsschuhe) oder Büromaterial fürs Homeoffice? Solche Werbungskosten kannst du angeben. Auch ein Arbeitszimmer oder anteilige Internet-/Telefonkosten, falls du regelmäßig von zu Hause arbeitest, könnten relevant sein. Alles zusammen muss über 1.230 € liegen, um wirksam zu werden – aber denk dran: Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte zählen hier schon rein. Viele kommen allein damit übers Jahr über diese Pauschale.

  • Gewerkschaftsbeiträge & Versicherungen: Vergiss nicht, EVG- oder GDL-Mitgliedsbeiträge anzugeben. Wie oben erwähnt, sind die jetzt zusätzlich abziehbar ab 2026 – für 2025 zählen sie aber natürlich auch, nur eben innerhalb der normalen Werbungskosten. Ebenso kannst du Berufs-Haftpflichtversicherungen oder Aufwendungen für Bewerbungen etc. ansetzen, falls relevant. Bei der Bahn-BKK gezahlte Krankenkassenbeiträge (falls du z. B. freiwillig gesetzlich versichert bist und selbst zahlst) gehören in die Sonderausgaben.

Zum Abschluss noch ein zeitlicher Hinweis: Die Lohnsteuerbescheinigung 2025 solltest du bis Februar 2026 von deinem Arbeitgeber erhalten haben. Darauf sind alle wichtigen Zahlen (Bruttolohn, einbehaltene Lohnsteuer, gezahlte steuerfreie Zuschüsse wie Jobticket in Zeile 17 etc.) vermerkt. Leg damit los – am besten jetzt im Winter/Frühjahr, dann hast du es weg. Und denk dran, Belege zu sammeln (vieles geht aber elektronisch, z. B. den BahnCard-Kaufbeleg, Fahrkartenabrechnungen, Quittungen).

Wichtige Änderungen 2025/2026 für DB-Mitarbeitende

1Was ändert sich ab 2026 steuerlich für dich als Arbeitnehmer bei der Deutschen Bahn?
Ab 2026 bekommst du mehr Netto vom Brutto. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 252 € auf 12.348 €, sodass erst ab diesem Einkommen überhaupt Einkommensteuer fällig wird. Außerdem wird der Einkommensteuertarif angepasst, damit Gehaltserhöhungen zum Inflationsausgleich nicht durch „kalte Progression“ aufgefressen werden. Familien profitieren ebenfalls: Das Kindergeld erhöht sich um 4 € auf 259 € pro Kind/Monat (der Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 €). Zusätzlich treten weitere Entlastungen in Kraft – z. B. bleibt die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2030 bestehen und die Umsatzsteuer auf Gastronomie bleibt bei 7 % –, aber für die meisten Beschäftigten sind der höhere Grundfreibetrag und die angehobene Pendlerpauschale die spürbarsten Änderungen.
2Wie verändert sich die Pendlerpauschale im Jahr 2026?
Ab 1. Januar 2026 gilt bundesweit eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer deiner einfachen Entfernung zur Arbeit. Bisher konntest du für die ersten 20 km nur 30 Cent ansetzen und erst ab km 21 dann 38 Cent; diese Unterscheidung entfällt. Dadurch kannst du schon ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg 38 ct pro Kilometer als Werbungskosten absetzen und so mehr Steuern sparen. Diese Verbesserung bringt insbesondere Kolleg*innen mit kürzeren Arbeitswegen einen kleinen zusätzlichen Steuervorteil.
3Kannst du Gewerkschaftsbeiträge ab 2026 besser von der Steuer absetzen?
Ja. Ab dem Jahr 2026 kannst du deinen Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zur Werbungskosten-Pauschale in der Steuererklärung geltend machen. Bis 2025 war es so, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) meist schon durch kleine Ausgaben abgedeckt war und der Gewerkschaftsbeitrag daher keinen extra Steuervorteil brachte – das wurde nun korrigiert. Wichtig: Du musst eine Steuererklärung abgeben, um die Erstattung zu erhalten, aber das lohnt sich: Je nach Steuersatz bekommst du etwa 25–35 % deines Jahresbeitrags vom Finanzamt zurück. Im Klartext: Dein Gewerkschaftsbeitrag wirkt sich 2026 in jedem Fall steuermindernd aus, selbst wenn du sonst keine hohen Werbungskosten hast.
4Was ändert sich beim Jobticket/Deutschlandticket zum Jahreswechsel 2025/2026?
Zum 1. Januar 2026 wird das Deutschlandticket teurer. Der Preis steigt von bisher 49 € (bzw. 58 € zuletzt) auf 63 € pro Monat. Wenn du das Ticket als Jobticket über den Arbeitgeber beziehst, erhältst du weiterhin einen Rabatt: Der neue maximale Preis für dich beträgt 59,85 € pro Monat (das entspricht dem 5%-Rabatt auf den offiziellen Preis) abzüglich des Anteils, den dein Arbeitgeber zuschießt. Übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten komplett, musst du nichts tun – dein Abo läuft einfach weiter. Falls du selbst einen Eigenanteil zahlst, wird dieser automatisch auf den neuen Betrag angepasst (du solltest also nur die Preisänderung auf deiner Abrechnung beachten). Steuerlich ändert sich nichts: Das Jobticket bleibt für dich steuerfrei, solange es zusätzlich zum Lohn gewährt wird.
5Kannst ich eine BahnCard, die ich selbst gekauft habe, von der Steuer absetzen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Wenn du dir selbst eine BahnCard kaufst und sie überwiegend beruflich nutzt – z. B. für Fahrten zur Arbeit oder für Dienstreisen – kannst du die Kosten anteilig als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Kauf der BahnCard finanziell lohnt, d.h. dass durch die BahnCard genügend Fahrtkosten eingespart werden. Ist diese Ersparnis größer oder zumindest genauso hoch wie der Preis der BahnCard, akzeptiert das Finanzamt die Kosten in der Regel. Du darfst die BahnCard dann sogar privat mit nutzen, ohne dafür etwas versteuern zu müssen
6Musst ich eine BahnCard vom Arbeitgeber versteuern, wenn ich sie privat nutzen darf?
Das kommt darauf an, wie sehr sie sich für den Arbeitgeber lohnt. Stellt dir dein Arbeitgeber (z.B. die DB) eine BahnCard kostenlos zur Verfügung, die du sowohl dienstlich als auch privat nutzen kannst, prüft man den geldwerten Vorteil. Wenn abzusehen ist, dass die durch Dienstreisen gesparten Ticketkosten den Preis der BahnCard erreichen oder übersteigen, liegt ein überwiegend betriebliches Interesse vor – dann gilt die BahnCard nicht als Arbeitslohn und du musst dafür keine Steuern zahlen.

Beratung und Unterstützung

Wir wissen, wie anspruchsvoll dein Berufsalltag bei der Bahn sein kann. Und das ist auch genau der Grund, warum wir dir Lösungen anbieten, die zu dir passen. Ob Früh- oder Spätschicht, Teilzeit oder Elternzeit. Deine Altersvorsorge soll sich an dich anpassen, nicht etwa umgekehrt. Lass uns gemeinsam deine sichere Zukunft gestalten und persönlich darüber reden. Wir freuen uns auf deinen Anruf. Gemeinsam bauen wir die Weichen, auf die du dich später verlassen kannst. Und das klingt doch vielversprechen, oder findest du nicht?

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