Sie können aufatmen, Ihr Portemonnaie und die Freundschaft sind nicht gefährdet, denn durch Ihre Privathaftpflichtversicherung der DEVK sind Sie auch hier versichert. Hier spricht man von sogenannten Gefälligkeitsschäden, die bis zu 50.000 € eingeschlossen werden können.
Gut zu wissen: Fällt dem Besitzer selbst ein eigener Gegenstand von sich runter, ist dies ein Eigenschaden und somit nicht versichert.