
Mehr Gehalt ab Juli 2026: So nutzt du die EVG-Tariferhöhung für deine Altersvorsorge
31. Juli 2026Die GDL-Tarifeinigung 2026 ist fix: Nach intensiven, aber konstruktiven Verhandlungen haben sich die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer und die Deutsche Bahn AG auf zwei lineare Erhöhungen um jeweils 2,5 Prozent geeinigt — zum 1. August 2026 und zum 1. August 2027. Für viele Lokführer ist das eine gute Nachricht beim Blick auf den Kontoauszug. Beim Blick auf die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich aber ein zweiter Gedanke, denn die BU-Rente wächst nicht automatisch mit dem Gehalt mit.
Die GDL-Tarifeinigung im Überblick
Die GDL hatte die Tarifrunde 2025/2026 im Juli 2025 eröffnet und ursprünglich eine Entgeltvolumenerhöhung von acht Prozent gefordert, mindestens aber 3,8 Prozent. Am Ende steht eine Einigung, die zwei Erhöhungsschritte um jeweils 2,5 Prozent vorsieht — zum 1. August 2026 und ein weiteres Mal zum 1. August 2027. Beide Seiten sprechen von einer nachhaltigen Verbesserung für den Eisenbahnbetrieb. Für dich als Lokführer bedeutet das ein konkretes, planbares Gehaltsplus über die kommenden zwei Jahre — und damit auch einen guten Anlass, einmal grundsätzlich zu prüfen, ob deine bestehenden Versicherungen noch zu deiner beruflichen und finanziellen Situation passen.
Bist du EVG-Mitglied statt GDL-Mitglied, gilt für dich die separate EVG-Tarifeinigung mit einer ersten Erhöhung von 2 Prozent bereits zum Juli 2026. Prüfe, welchem Tarifvertrag dein Arbeitsverhältnis konkret unterliegt.
Warum deine BU-Summe jetzt zu niedrig sein kann
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Ernstfall eine monatliche Rente in der Höhe, die beim Vertragsabschluss vereinbart wurde. Steigt dein Gehalt — etwa durch die GDL-Tarifeinigung — bleibt die vereinbarte BU-Rente meist unverändert, sofern du sie nicht aktiv anpasst. Das Ergebnis: Der Abstand zwischen deinem tatsächlichen Einkommen und deiner Absicherung im Ernstfall wird mit jeder Gehaltserhöhung größer. Wer seine BU vor mehreren Jahren abgeschlossen hat, sollte diesen Effekt nicht unterschätzen — gerade über zwei Tarifrunden mit insgesamt 5 Prozent Steigerung hinweg.
Warum Lokführer besonders auf ihre BU achten sollten
Als Triebfahrzeugführer bist du auf deine Fahrdiensttauglichkeit angewiesen — diese wird regelmäßig nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) medizinisch und psychologisch überprüft. Verlierst du diese Tauglichkeit dauerhaft, etwa durch ein gesundheitliches Problem, das die geforderte Seh-, Hör- oder Reaktionsfähigkeit einschränkt, kannst du deinen bisherigen Beruf oft nicht mehr ausüben — unabhängig davon, ob du noch grundsätzlich arbeitsfähig bist. Genau für diesen Fall ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Definition gemacht, die konkret auf deinen ausgeübten Beruf abstellt, nicht auf irgendeine theoretische andere Tätigkeit.
Warum die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht reicht
Ohne private BU-Versicherung bleibt im Ernstfall nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Sie orientiert sich am bisherigen Durchschnittsverdienst über das gesamte Berufsleben und liegt bei den meisten Versicherten deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen — oft reicht sie nicht aus, um die laufenden Kosten für Miete, Kredit oder Familie zu decken. Zusätzlich wird sie nur bewilligt, wenn du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch gar nicht mehr einsetzbar bist — die Hürde liegt damit deutlich höher als bei einer berufsbezogenen BU-Versicherung, die schon greift, wenn du deinen konkreten Beruf als Lokführer nicht mehr ausüben kannst.
Was eine gute BU-Definition für Lokführer leisten sollte
Achte darauf, dass dein Vertrag auf die „zuletzt ausgeübte Tätigkeit“ abstellt und keine pauschale Verweisung auf andere, theoretisch mögliche Berufe enthält. Gerade weil der Beruf des Lokführers so eng an körperliche und psychische Tauglichkeitskriterien gebunden ist, sollte die Definition im Vertrag exakt zu deinem Berufsbild passen — inklusive Schichtdienst, Alleinarbeit im Führerstand und den besonderen Anforderungen an Konzentration und Reaktionsfähigkeit.
| Bruttogehalt | Nach 2 GDL-Erhöhungen (+5,06 %) | Übliche BU-Faustregel (ca. 70–80 % Netto) |
|---|---|---|
| 3.200 € | rund 3.360 € | ca. 1.600–1.800 € BU-Rente |
| 3.800 € | rund 3.992 € | ca. 1.900–2.150 € BU-Rente |
| 4.400 € | rund 4.623 € | ca. 2.200–2.450 € BU-Rente |
Die Werte sind vereinfachte Beispielrechnungen zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Bedarfsanalyse.
So passt du deinen BU-Vertrag an
Viele BU-Verträge bieten eine sogenannte Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Ereignissen — etwa einer Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes — kannst du die versicherte Summe ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Das ist besonders wertvoll, wenn sich dein Gesundheitszustand seit Vertragsabschluss verändert hat und eine komplette Neubeantragung schwieriger wäre. Prüfe zunächst, ob dein bestehender Vertrag diese Möglichkeit enthält, und wenn ja, in welchem Zeitraum du sie nach der Gehaltserhöhung nutzen kannst.
Nachversicherungsgarantien sind meist zeitlich befristet — häufig auf wenige Monate nach dem auslösenden Ereignis. Wer die Frist verpasst, muss die Erhöhung regulär mit erneuter Gesundheitsprüfung beantragen.
Besonderheit für selbstständige Lokführer
Bist du als selbstständiger Lokführer für ein Eisenbahnverkehrsunternehmen im Einsatz, greift die Tarifeinigung für dich nicht direkt — dein Honorar verhandelst du selbst. Umso wichtiger ist es, deine BU-Absicherung regelmäßig selbst zu überprüfen, da niemand automatisch für eine Anpassung sorgt. Ohne Arbeitgeber-Rückhalt bist du zudem stärker auf eine tragfähige private Absicherung angewiesen, falls die Fahrdiensttauglichkeit wegfällt.
Ergänzend lohnt sich für Selbstständige ein Blick auf die Dienst- und Berufshaftpflicht: Während BU-Rente und Krankentagegeld dein Einkommen absichern, deckt eine passende Haftpflicht Schäden ab, die du im Rahmen deiner Tätigkeit gegenüber Dritten verursachen könntest. Beide Bausteine ergänzen sich und sollten gemeinsam betrachtet werden, wenn du als selbstständiger Lokführer dein finanzielles Risiko realistisch einschätzen willst.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die GDL-Tarifeinigung?
Die erste Erhöhung um 2,5 Prozent greift zum 1. August 2026, die zweite zum 1. August 2027.
Muss ich meine BU nach jeder Gehaltserhöhung anpassen?
Nicht zwingend nach jeder kleinen Erhöhung, aber spätestens wenn die Lücke zwischen Gehalt und BU-Rente deutlich wird, lohnt sich eine Überprüfung — idealerweise alle zwei bis drei Jahre oder immer dann, wenn sich dein Einkommen durch eine Tarifrunde spürbar verändert hat.
Was passiert, wenn ich meine Fahrdiensttauglichkeit verliere?
Eine BU mit passender Berufsbezeichnung zahlt die vereinbarte Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf als Lokführer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst — unabhängig davon, ob eine andere Tätigkeit theoretisch möglich wäre.
Gilt für alle Lokführer die gleiche Tarifsteigerung?
Nein. GDL-Mitglieder erhalten die hier beschriebene Erhöhung, EVG-Mitglieder eine eigene, zeitlich und prozentual abweichende Erhöhung. Bei nicht gewerkschaftlich organisierten oder selbstständigen Lokführern hängt eine mögliche Erhöhung vom individuellen Vertrag oder Auftraggeber ab und muss gegebenenfalls separat verhandelt werden. Wer unsicher ist, welche Regelung im eigenen Fall gilt, sollte dies direkt bei der Personalabteilung oder der zuständigen Gewerkschaft erfragen.
Allgemeine Verbraucherinformationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bietet auch die Verbraucherzentrale.
Ist deine BU-Rente noch auf der Höhe deines Gehalts?
Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob deine Berufsunfähigkeitsversicherung noch zu deinem aktuellen Einkommen passt.
Versicherungsexpertin · Bahnversicherer / AWT Finanz GmbH · Berlin
Laura berät DB-Mitarbeiter und selbstständige Lokführer zu Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Absicherung rund um den Bahnalltag.





